Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)
Neue Mehrwertsteuerregelung 2023: 0% MwSt. auf Photovoltaikanlagen
Mit der Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 wurde eine bedeutende Änderung im Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren nun von einer kompletten Befreiung der Mehrwertsteuer beim Kauf ihrer Anlage.
Wer kann die 0% Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen? Die Steuerbefreiung gilt unter folgenden Bedingungen:
- Der Anlagenbetreiber und die Anlage befinden sich in Deutschland
- Die PV-Anlage wird auf oder nahe von Wohngebäuden oder gemeinwohlorientierten Einrichtungen installiert
- Die Anlagenleistung übersteigt nicht 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister
Was ist im 0% MwSt.-Paket enthalten? Die Steuerbefreiung umfasst nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch:
- Energiespeichersysteme (auch bei späterer Installation)
- Technische Kernkomponenten wie: • Wechselrichter für die Stromumwandlung • Montagesysteme für die Dachmontage • Spezielle Solarkabelverbindungen • Smart-Energy-Managementsysteme • Spezialsteckdosen für die Einspeisung • Steuerungsempfänger • Notstromversorgungssysteme
Wichtiger Hinweis zur Nachweispflicht: Falls sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt waren oder später entfallen, muss die reguläre Mehrwertsteuer nachgezahlt werden. Dies gilt auch bei nachträglichen Änderungen an der Anlage, die die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht mehr erfüllen.
Diese Regelung ist Teil der Energiewende-Initiative der Bundesregierung und soll den Ausbau von Solarenergie in Deutschland weiter vorantreiben.